[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-auslaenderrecht-migrationsrecht\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-auslaenderrecht-migrationsrecht\/","headline":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin Ausl\u00e4nderrecht, Migrationsrecht","name":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin Ausl\u00e4nderrecht, Migrationsrecht","description":"Suchen Sie einen Anwalt f\u00fcr Ausl\u00e4nderrecht und Migrationsrecht? Ben\u00f6tigen Sie eine Rechtsberatung f\u00fcr Ihre Niederlassungsbewilligung? Haben Sie Fragen an Ihren Anwalt zum Verfahren im Ausl\u00e4nderrecht? Gerne unterst\u00fctze ich Sie als Anwalt f\u00fcr Ausl\u00e4nderrecht der Schweiz rund um das Migartionsrecht. Rechtsanw\u00e4lte Ausl\u00e4nderrecht Inhaberin der Kanzlei und Anw\u00e4ltin S. WittibschlagerMeine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von\u00a0Z\u00fcrich. 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Ben\u00f6tigen Sie eine Rechtsberatung f\u00fcr Ihre Niederlassungsbewilligung? Haben Sie Fragen an Ihren Anwalt zum Verfahren im Ausl\u00e4nderrecht? Gerne unterst\u00fctze ich Sie als Anwalt f\u00fcr Ausl\u00e4nderrecht der Schweiz rund um das Migartionsrecht. Rechtsanw\u00e4lte Ausl\u00e4nderrecht Inhaberin der Kanzlei und Anw\u00e4ltin S. WittibschlagerMeine Kanzlei hat ihren Sitz im Herzen von\u00a0Z\u00fcrich. Ich und mein Team beraten und vertreten Ausl\u00e4nder im Migrationsrecht und bieten eine umfassende Rechtsberatung bez\u00fcglich Aufenthalts-, Arbeits- und Niederlassungsbewilligung an. Ausserdem stehen Ihnen unsere Anw\u00e4lte im Verfahren im Ausl\u00e4nderrecht zur Seite.Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4lte werden sich umgehend bei Ihnen melden.\u00a0E-mail\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Von zentraler Bedeutung im Migrationsrecht ist das sogenannte&nbsp;Bundesgesetz&nbsp;\u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG). Das Gesetz regelt ausl\u00e4nderrechtliche Belange wie die Ein- und Ausreise, den Nachzug von nicht in der Schweiz lebenden&nbsp;Familienmitgliedern, d.h. der&nbsp;Kinder&nbsp;und des Ehegatten, sowie generell den Aufenthalt von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern in der Schweiz.Ferner werden im AuG bestimmte Aspekte zur F\u00f6rderung der Integration von Ausl\u00e4ndern in die Schweiz explizit thematisiert. Das Bundesgesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft und z\u00e4hlt damit zu den j\u00fcngeren Erlassen in der bundesweiten Gesetzesgebung. Das AuG ist das wichtigste Bundesgesetz in Bezug auf migrationsrechtliche oder ausl\u00e4nderrechtliche Fragestellungen.\u00dcbersichtAusl\u00e4nder Mitbestimmung und BeteiligungAnwalt Ausl\u00e4nderrecht \u2013 Ausschaffung nach Verlust des AufenthaltsrechtsAnwalt Ausl\u00e4nderrecht Schweiz zum Thema NiederlassungsbewilligungAnwalt\/Anw\u00e4ltin f\u00fcr (Rekurs\/Beschwerde) gegen abgelehnte Einb\u00fcrgerungAnwalt\/Anw\u00e4ltin f\u00fcr (Rekurs\/Beschwerde) gegen Nichtigerkl\u00e4rung einer erleichterten Einb\u00fcrgerungEinb\u00fcrgerung \u2013 NichtigkeitsverfahrenHier finden Sie uns &#8211; Routenplaner\u00d6ffnungszeiten &#8211; telefonische ErreichbarkeitAusl\u00e4nder Mitbestimmung und BeteiligungIn der Stadt Z\u00fcrich gibt es einen Beirat, bestehend aus 17 bis 25 Personen ohne Schweizer B\u00fcrgerrecht, welche dem Z\u00fcrcher Stadtrat die Anliegen und Bed\u00fcrfnisse der nicht eingeb\u00fcrgerten Bev\u00f6lkerung Z\u00fcrichs mit dem in Art. 3 des Reglements f\u00fcr den Ausl\u00e4nderinnen- und Ausl\u00e4nderbeirat genannten Ziel vermittelt, das Zusammenleben zwischen den Einheimischen und der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung sowie deren Integration in Z\u00fcrich zu f\u00f6rdern. Meist haben Ausl\u00e4nder das Ziel in der Schweiz zu&nbsp;arbeiten.Der Beirat besteht aus 17 bis 25 vollj\u00e4hrigen Personen, welche f\u00fcr eine Amtszeit von jeweils vier Jahren vom Z\u00fcrcher Stadtrat gew\u00e4hlt werden. W\u00e4hlbar ist hierf\u00fcr jede in Z\u00fcrich wohnhafte vollj\u00e4hrige Person ohne Schweizer B\u00fcrgerrecht, sofern sie einen unbescholtenen Leumund haben.Zu den Wahlkriterien z\u00e4hlen zudem eine gute Vernetzung zur ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung Z\u00fcrichs, eine gen\u00fcgende Kenntnis der deutschen Sprache sowie ein aktives Interesse an integrationsrechtlichen Fragen.Die Mitglieder und das Pr\u00e4sidium des Beirats werden von der Stadtpr\u00e4sidentin bzw. dem Stadtpr\u00e4sidentin dem Stadtrat zur Wahl vorgeschlagen, wobei sie im Sinne von Art. 12 Abs. 5 des Reglements f\u00fcr den Ausl\u00e4nderinnen- und Ausl\u00e4nderbeirat der Stadt Z\u00fcrich eine ausgewogene Zusammensetzung hinsichtlich der Anzahl vertretenen Nationalit\u00e4ten, Herkunftsgebieten, Geschlechtern, Altersgruppen und Quartieren anzustreben hat.Anwalt Ausl\u00e4nderrecht \u2013 Ausschaffung nach Verlust des AufenthaltsrechtsDie Annahme der Ausschaffungsinitiative vom 28. November 2010 f\u00fchrte und die damit einhergehende Revidierung von Art. 121 BV f\u00fchrte dazu, dass Personen ohne Schweizer B\u00fcrgerrecht ihren ausl\u00e4nderrechtlichen Status und alle damit verbundenen Rechtsanspr\u00fcche verlieren, wenn sie aufgrund von vors\u00e4tzlicher T\u00f6tung, Vergewaltigung, anderen schweren Sexualstraftaten, Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruchdiebstahl oder Gewaltdelikte wie beispielsweise der Raub rechtskr\u00e4ftigt verurteilt werden.Anwalt Ausl\u00e4nderrecht Schweiz\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Ausserdem f\u00fchrt \u2013 rein unabh\u00e4ngig vom ausl\u00e4nderrechtlichen Status \u2013 der unrechtm\u00e4ssige Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung sowie oder der Sozialhilfe gem\u00e4ss dem am 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Art. 148a StGB zum Verlust der Aufenthaltsberechtigung bzw. zur Ausschaffung. Abs. 1 bestimmt dabei: \u00abWer jemanden durch unwahre oder unvollst\u00e4ndige Angaben, durch Verschweigen von Tatsachen oder in anderer Weise irref\u00fchrt oder in einem Irrtum best\u00e4rkt, sodass er oder ein anderer Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe bezieht, die ihm oder dem andern nicht zustehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.\u00bb Abs. 2 besagt wiederum, dass in leichten Missbrauchsf\u00e4llen lediglich eine Busse als Sanktion ausgesprochen wird.Anwalt Ausl\u00e4nderrecht Schweiz zum Thema NiederlassungsbewilligungDie Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ist abh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit und vom Zulassungsgrund und findet in der Regel nach f\u00fcnf oder zehn Jahren Aufenthalt des Gesuchstellenden in der Schweiz statt. Alle f\u00fcnf Jahre muss die Niederlassungsbewilligung zur Kontrolle vorgelegt werden, ansonsten ist sie jedoch grunds\u00e4tzlich unbefristet ausgestellt. Unser Anwalt f\u00fcr Ausl\u00e4nderrecht der Schweiz pr\u00fcft f\u00fcr Sie die Chacen f\u00fcr die Erteilung eine Niederlassungsbewilligung .Anwalt\/Anw\u00e4ltin f\u00fcr (Rekurs\/Beschwerde) gegen abgelehnte Einb\u00fcrgerungWenn ein Einb\u00fcrgerungsgesuch willk\u00fcrlich abgelehnt wird, so wird durch den Nichteinb\u00fcrgerungsentscheid das V\u00f6lkerrecht verletzt. Gegen einen kantonalen oder kommunalen Nichteinb\u00fcrgerungsentscheid kann man sich insofern wehren, als dass man eine Beschwerde dagegen erhebt, wobei sich das genaue Verfahren jeweils nach den kantonalen Gesetzen zur Verwaltungsrechtspflege richtet.Anwalt\/Anw\u00e4ltin f\u00fcr (Rekurs\/Beschwerde) gegen Nichtigerkl\u00e4rung einer erleichterten Einb\u00fcrgerungEine erleichterte Einb\u00fcrgerung kann gem\u00e4ss Art. 41 Abs. 1bis B\u00fcG bis zu acht Jahren nach der erfolgten Einb\u00fcrgerung f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden. Diese Massnahme soll Missbr\u00e4uche w\u00e4hrend eines Verfahrens der ordentlichen oder erleichterten Einb\u00fcrgerung sowie der Wiedereinb\u00fcrgerung eind\u00e4mmen.Einb\u00fcrgerung \u2013 NichtigkeitsverfahrenImmer wenn hinreichende Verdachtsmomente daf\u00fcr bestehen, dass eine Einb\u00fcrgerung ungerechtfertigterweise vollzogen wurde, ist das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) daf\u00fcr zust\u00e4ndig, ein sogenanntes Nichtigkeitsverfahren einzuleiten. Diese Massnahme soll Missbr\u00e4uche w\u00e4hrend eines Verfahrens der ordentlichen oder erleichterten Einb\u00fcrgerung sowie der Wiedereinb\u00fcrgerung eind\u00e4mmen und richtet sich gegen die jeweilige (wieder-)eingeb\u00fcrgerte Person. Ein durch das SEM erhobener Nichtigkeitsentscheid ist innerhalb von 30 Tagen nach deren Zustellung vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechtbar.Als Anwalt f\u00fcr Ausl\u00e4nderrecht in der Schweiz unterst\u00fctze ich bei den folgenden Bereichen:AsylverfahrenEinb\u00fcrgerungFamiliennachzugBewilligungenEinb\u00fcrgerungAufenthaltsbewilligungArbeitsbewilligungNiederlassungsbewilligungAnwaltskanzlei WittibschlagerDufourstrasse 165 8008 Z\u00fcrich&nbsp;Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei 0435450150&nbsp;&nbsp;Ablauf Wir sind f\u00fcr Sie da! Kontaktieren Sie uns noch heute! Erstberatung erhalten Beschreiben Sie Ihr Anliegen. Gerne geben wir Ihnen eine erste Einsch\u00e4tzung ab und erkl\u00e4ren Ihnen, ob und wie wir Ihnen helfen k\u00f6nnen. \u00a0Gerne k\u00f6nnen Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Unsere Anw\u00e4te werden sich umgehend bei Ihnen melden.info(at)wittib-law.ch  Mandant werden! Beratung und Vertretung. Die Erteilung des Mandates erfolgt \u00fcber einen schriftlichen Mandatsvertrag. Die Durchsetzung Ihres Interesses ist unser Auftrag! Hier finden Sie uns &#8211; RoutenplanerAnwaltskanzlei ZuerichRouteDeine Adresse: Es konnte keine Route berechnet werden.Anwaltskanzlei ZuerichL\u00f6wenstrasse 43 Z\u00fcrichTelefon: +41435450150E-Mail: i&#110;f&#111;&#64;&#119;it&#116;i&#98;&#45;l&#97;w&#46;&#99;&#104;\u00d6ffnungszeiten &#8211; telefonische ErreichbarkeitMontag8:00 AM - 5:00 PMDienstag8:00 AM - 5:00 PMMittwoch8:00 AM - 5:00 PMDonnerstag8:00 AM - 5:00 PMFreitag8:00 AM - 5:00 PMSamstagGeschlossenSonntagGeschlossen\t\t\t\t\t\t\t +41 43 545 01 50Weitere InfosAnwalt deutsches Familienrecht Z\u00fcrich \u2013 Scheidung Deutschland \/ Schweiz und Scheidung Schweiz DeutschlandAnwalt | Anw\u00e4ltin f\u00fcr  Kindesschutz und ErwachsenenschutzInternationale Scheidung &#8211; Binationale EheRatings \/ Bewertungen                                                                  [Anzahl der Bewertungen: 48  Durchschnitt: 5]99% zufriedene Nutzer \/ Durchschnittsbewertungen unserer Klienten"},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Anwaltskanzlei In Zuerich","item":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/#breadcrumbitem"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Anwalt \/ Anw\u00e4ltin Ausl\u00e4nderrecht, Migrationsrecht","item":"https:\/\/www.wittib-law.ch\/Anwaltskanzlei-in-zuerich\/anwalt-anwaeltin-auslaenderrecht-migrationsrecht\/#breadcrumbitem"}]}]